Die 1. BlmSchV regelt, unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Holz-, Pellet- und Kohleheitzungen aufgestellt und betrieben werden dürfen.

Darüber hinaus ist dort auch verankert, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage vom Kaminkehrer aus Umweltschutzgründen gemessen werden soll. Für Heizungsanlagen für feste Brennstofe wie Holz, Pellets und Kohle, die nicht nur vorrangig für die Beheizung des Aufstellraumes verwendet werden, messen wir daher auch regelmäßig die Staubemissionen und den Kohlenmonoxid-Gehalt in den Abgasen.

Beide sind in größeren Konzentrationen schädlich für die Umwelt und Ihre Gesundheit.

Sprechen Sie uns beim nächsten Hausbesuch einfach darauf an.