Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte  mit CE- oder Ü-Zeichen (z.B. nach DIN EN13240).

Wer sich in München einen Ofen anschafft, muss auf die neue Münchner Brennstoffverordnung achten. Die Münchner Regelung geht über die derzeitigen

Anforderungen des Gesetzgebers (1. Bundesimmissionsschutzverordnung) hinaus.

Welche Anforderungen ergeben sich an den Aufstellungsraum:

  • unzulässige Aufstellungsräume (z.B Garagen, notwendige Fluchtwege)
  • notwendige Wärmeleistung bestimmen.

Bedenken Sie bei der Aufstellung der Feuerstätte ausreichende Brandschutzabstände zu brennbaren Baustoffen. Beachten Sie die Herstellerunterlagen und die Feuerungsverordnung.

Sorgen Sie bei brennbaren Böden für ein Vorgelege vor der Feuerraumtüre (z.B. Bodenblech oder Glasplatte).

Ermöglichen Sie eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung.  Achtung bei mechanischen Lüftungen und Dunstabzugsanlagen). Erkundigen Sie sich nach raumluftunabhängigen Feuerstätten.

Sorgen Sie für eine ausreichende Befestigung des Rauchrohres und für mind. 40 cm Abstand zu brennbaren Baustoffen.

Lassen Sie die Eignung des Kamins vom Kaminkehrerermeister prüfen Baustoff, Querschnitt, Anschluss, Höhe, Führung über Dach.

Überragt ihre Schornsteinmündung im Umkreis von 15 m Fensteröffnungen und Türen (mögliche Rauchbelästigungen auch in der  Nachbarschaft) um mindestens 1 m?

Sorgen Sie für einen geeigneten Behälter für die heiße Asche (feuerfestes Gefäß mit Deckel).

Bedenken Sie die Reinigung der Feuerstätte und des Kamins.

Sprechen Sie am besten immer vor der Errichtung Ihrer Feuerstätte mit Ihrem zuständigen Kaminkehrermeister.