energieausweisSie wollen den Energieverbrauch Ihres Hauses verringern?
Wir können Ihnen mitteilen, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind.

Sie benötigen einen Energiepass?
Wir erstellen ihnen einen Energiepass.

Benötige ich einen Energieausweis ?

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht.

Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den sogenannten Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes.

 

Welcher Ausweis wird für mein Gebäude benötigt ?

Neubauten

BedarfsausweisWohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist.

Bedarfsausweis

 

Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, wenn sie nach dem Standard derWärmeschutzverordnung von 1977  errichtet oder später auf diesen Stand gebracht worden sind.

Wahlfreiheit
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen.

Wahlfreiheit
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

Nichtwohngebäude

Wahlfreiheit
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

Gebäude mit weniger als 50 m²; sowie denkmalgeschützte Gebäude.

kein Energieausweis erforderlich