gashaupthahnVielfach unbekannt !
Im Rahmen der TRGI ist der Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung seiner Hausgasanlage verplichtet. Auch wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Eigentümer verantwortlich.

Zu den Plichten gehört unter anderem die jährliche Kontrolle, die entsprechend dokumentiert werden sollte. Dies kann vom Eigentümer selbst durchgeführt werden oder von einem Fachmann Ihres Vertrauens.

Wir kümmern uns darum. Füllen Sie einfach das beiliegende PDF-Formular aus und senden uns es zu.

 

pdf_download