Beauftragung Gashausschau nach TRGI

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden,

auch bei der TRGI 2008 gab es Änderungen.

In Kapitel 5 richtet sich dieses Regelwerk nun auch an den Endverbraucher.

Es umfasst die jährliche Überprüfung und Dokumentation der Gasleitung im Gebäude hinter der Hauptsperreinrichtung.

Die Gashausschau ist jährlich durchzuführen. Sie kann vom Betreiber selbst oder von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

Gerne kann ich Ihnen diese Gashausschau anbieten.

Die Überprüfung bietet Ihnen folgende Vorteile:


  • Früherkennung von Schäden.

  • Vermeidung von unnötig hohen Sanierungskosten.

  • Unabhängige Meinung eines Experten.

  • Höhere Sicherheit für Bewohner.

  • Wahrung der Betriebsbereitschaft.

  • Rechtliche Entlastung im Schadensfall durch Nachweis einer sachkundigen Person.

Sollte Ihnen mein Angebot zusagen, freue ich mich über einen Auftrag.

Den Antrag finden Sie im anhängenden PDF. Bitte füllen Sie dieses aus und faxen oder senden Sie es mir wieder zurück.

Ihr
Martin Mairhofer

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